Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen nicht erlaubt

Bausparkasse dürfen für die Verwaltung der Bausparkonten in der Sparphase kein Jahresentgelt verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15. 11.2022 (Az. XI ZR 551/21) nach einer Klage gegen eine Bausparkasse entschieden.

Unter Umständen haben Sie die Möglichkeit, die Kontoführungsgebühren für mehrere Jahre zurückzufordern. Überprüfen Sie den Jahreskontoauszug Ihres Bausparvertrages.

Sollten Sie Kontoführungsgebühren bezahlt haben, können Sie diese bei der Bausparkasse zurückfordern. Meist reicht dazu schon ein einfaches Schreiben an die Bausparkasse mit der Bitte um Erstattung der entsprechenden Kosten.

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