Die größte Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge seit Einführung des Riester-Vertrags – was Sie jetzt wissen müssen.
Kein Handlungsdruck – entspannt bleiben
Das Altersvorsorgedepot startet offiziell am 1. Januar 2027 – aber: Noch kein einziger Anbieter hat sein Produkt fertiggestellt oder zur Prüfung vorgelegt. Es ist völlig normal und empfehlenswert, das Thema in Ruhe im Laufe des Jahres 2027 anzugehen. Es besteht keinerlei Eile. Wir begleiten Sie, wenn es soweit ist.
Abschnitt 1
Kurz & knapp: Was ist das Altersvorsorgedepot?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG), das am 27. März 2026 verabschiedet wurde, führt der Gesetzgeber zum 1. Januar 2027 ein völlig neues Vorsorgeprodukt ein: das Altersvorsorgedepot (AVD).
Es ersetzt perspektivisch den Riester-Vertrag und erlaubt erstmals, staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen direkt mit einem wertpapiergebundenen Depot zu kombinieren – also mit Aktien, ETFs und Fonds. Die bisherige Kapitalgarantie-Pflicht entfällt vollständig.
Wer jährlich bis zu 1.800 € einzahlt, erhält eine staatliche Zulage von bis zu 540 € plus Zulagen für Kinder. Alternativ sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Im Alter werden die Auszahlungen vollständig versteuert.
Start
1. Januar 2027
Neue Verträge ab dann möglich
Max. Zulage
540 € / Jahr
Max. 540 € auf 1.800 € Eigenbeitrag
Steuerlicher Abzug
Bis 1.800 € p. a.
Alternativ zur Zulage (günstiger rechnet)
Kapitalgarantie
Entfällt
Vollständige Investmentfreiheit möglich
Abschnitt 2
Ausführliche Informationen zum Altersvorsorgedepot
Gesetzlicher Hintergrund
Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) wurde nach langen politischen Diskussionen am 27. März 2026 verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Es ist die umfassendste Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002. Kernziel: mehr Rendite für Sparerinnen und Sparer durch kapitalmarktnahe Anlage – statt garantieverpflichteter Versicherungsprodukte.
Produktstruktur: Standard- und Premiumprodukt
Das Gesetz unterscheidet zwei Produktvarianten:
| Merkmal | Standardprodukt | Premiumprodukt |
|---|---|---|
| Anlagerestriktionen | Regulierte Vorgaben (z. B. diversifizierte Fonds) | Weitgehend frei; individuelle Wertpapiere möglich |
| Förderung | Volle staatliche Zulage | Volle staatliche Zulage |
| Kapitalgarantie | Keine | Keine |
| Zielgruppe | Breite Masse, Einsteiger | Erfahrene Anleger, individuelle Strategie |
Förderung: Zulage und Steuervorteile
Die staatliche Grundzulage ist gestaffelt: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je eingezahltem Euro, auf den Rest bis 1.800 € noch 25 Cent je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 € pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 €. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr (für ab 2027 geborene Kinder: 400 €).
Alternativ zur Zulage können die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante vorteilhafter ist (Günstigerprüfung). Im Rentenalter sind sämtliche Auszahlungen voll steuerpflichtig.
Zulässige Anlageformen
Förderfähig sind grundsätzlich: breit diversifizierte Investmentfonds und ETFs, Aktien und Anleihen (im Premiumprodukt), sowie andere börsengehandelte Wertpapiere. Ausgeschlossen bleiben spekulative Instrumente wie Hebelprodukte oder unregulierte Anlagen. Die genaue Abgrenzung wird durch Durchführungsverordnungen noch konkretisiert.
Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche
Eine besonders innovatorische Komponente ist die Frühstart-Rente: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlt der Staat ohne Eigenbeitrag der Eltern einen jährlichen Betrag direkt in ein Altersvorsorgedepot ein – als reinen Staatsbonus. Dieser bleibt bis zur Auszahlungsphase gesperrt, kann sich aber durch Zinseszinseffekte über Jahrzehnte erheblich vermehren.
Übergang vom Riester-Vertrag
Bestehende Riester-Verträge können bis zum 31. Dezember 2027 in ein Altersvorsorgedepot überführt werden. Eine Pflicht dazu besteht nicht – wer seinen Riester-Vertrag behalten möchte, kann dies tun. Neue Riester-Verträge können nach dem 31. Dezember 2026 allerdings nicht mehr abgeschlossen werden. Ein Übertrag des angesparten Kapitals in das neue Depot ist steuerneutral möglich.
Auszahlungsregeln
Das geförderte Kapital muss ab dem 62. Lebensjahr (frühestens) als lebenslange Rente oder in einem zertifizierten Auszahlplan entnommen werden. Eine Einmalkapitalauszahlung ist auf einen definierten Prozentsatz begrenzt. Bei Tod vor Rentenbeginn fällt das Kapital in den Nachlass; die steuerliche Förderung wird teilweise zurückgefordert.
Was noch offen ist – und warum wir entspannt abwarten
Zum heutigen Zeitpunkt hat noch kein einziger Anbieter ein marktreifes Altersvorsorgedepot-Produkt vorgelegt. Die für die Zertifizierung zuständige Bundeszentralstelle für Altersvorsorge (BZfA) hat noch keine Produkte zugelassen. Es ist realistisch davon auszugehen, dass zum 1. Januar 2027 nur wenige Anbieter startbereit sein werden – und dass die Produktqualität in den ersten Monaten noch sehr unterschiedlich ausfallen dürfte.
Wir als EMPATHY Finanzlösungen werden Angebote erst dann empfehlen, wenn wir sie gründlich geprüft und für unsere Mandantschaft als geeignet bewertet haben. Es gibt keinen Grund zur Eile. Wer heute noch nichts unternimmt, verpasst nichts – wir halten Sie auf dem Laufenden und sprechen das Thema zu gegebener Zeit aktiv mit Ihnen an.
Kein Handlungsdruck – entspannt bleiben
Das Altersvorsorgedepot startet offiziell am 1. Januar 2027 – aber: Noch kein einziger Anbieter hat sein Produkt fertiggestellt oder zur Prüfung vorgelegt. Es ist völlig normal und empfehlenswert, das Thema in Ruhe im Laufe des Jahres 2027 anzugehen. Es besteht keinerlei Eile. Wir begleiten Sie, wenn es soweit ist.
Abschnitt 1
Kurz & knapp: Was ist das Altersvorsorgedepot?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG), das am 27. März 2026 verabschiedet wurde, führt der Gesetzgeber zum 1. Januar 2027 ein völlig neues Vorsorgeprodukt ein: das Altersvorsorgedepot (AVD).
Es ersetzt perspektivisch den Riester-Vertrag und erlaubt erstmals, staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen direkt mit einem wertpapiergebundenen Depot zu kombinieren – also mit Aktien, ETFs und Fonds. Die bisherige Kapitalgarantie-Pflicht entfällt vollständig.
Wer jährlich bis zu 1.800 € einzahlt, erhält eine staatliche Zulage von bis zu 540 € plus Zulagen für Kinder. Alternativ sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Im Alter werden die Auszahlungen vollständig versteuert (EET-Prinzip).
Start
1. Januar 2027
Neue Verträge ab dann möglich
Max. Zulage
540 € / Jahr
Max. 540 € auf 1.800 € Eigenbeitrag
Steuerlicher Abzug
Bis 1.800 € p. a.
Alternativ zur Zulage (günstiger rechnet)
Kapitalgarantie
Entfällt
Vollständige Investmentfreiheit möglich
Abschnitt 2
Ausführliche Informationen zum Altersvorsorgedepot
Gesetzlicher Hintergrund
Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) wurde nach langen politischen Diskussionen am 27. März 2026 verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Es ist die umfassendste Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002. Kernziel: mehr Rendite für Sparerinnen und Sparer durch kapitalmarktnahe Anlage – statt garantieverpflichteter Versicherungsprodukte.
Produktstruktur: Standard- und Premiumprodukt
Das Gesetz unterscheidet zwei Produktvarianten:
| Merkmal | Standardprodukt | Premiumprodukt |
|---|---|---|
| Anlagerestriktionen | Regulierte Vorgaben (z. B. diversifizierte Fonds) | Weitgehend frei; individuelle Wertpapiere möglich |
| Förderung | Volle staatliche Zulage | Volle staatliche Zulage |
| Kapitalgarantie | Keine | Keine |
| Zielgruppe | Breite Masse, Einsteiger | Erfahrene Anleger, individuelle Strategie |
Förderung: Zulage und Steuervorteile
Die staatliche Grundzulage ist gestaffelt: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je eingezahltem Euro, auf den Rest bis 1.800 € noch 25 Cent je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 € pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 €. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr (für ab 2027 geborene Kinder: 400 €).
Alternativ zur Zulage können die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante vorteilhafter ist (Günstigerprüfung). Im Rentenalter sind sämtliche Auszahlungen voll steuerpflichtig (EET-Prinzip: Exempt – Exempt – Taxable).
Zulässige Anlageformen
Förderfähig sind grundsätzlich: breit diversifizierte Investmentfonds und ETFs, Aktien und Anleihen (im Premiumprodukt), sowie andere börsengehandelte Wertpapiere. Ausgeschlossen bleiben spekulative Instrumente wie Hebelprodukte oder unregulierte Anlagen. Die genaue Abgrenzung wird durch Durchführungsverordnungen noch konkretisiert.
Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche
Eine besonders innovatorische Komponente ist die Frühstart-Rente: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlt der Staat ohne Eigenbeitrag der Eltern einen jährlichen Betrag direkt in ein Altersvorsorgedepot ein – als reinen Staatsbonus. Dieser bleibt bis zur Auszahlungsphase gesperrt, kann sich aber durch Zinseszinseffekte über Jahrzehnte erheblich vermehren.
Übergang vom Riester-Vertrag
Bestehende Riester-Verträge können bis zum 31. Dezember 2027 in ein Altersvorsorgedepot überführt werden. Eine Pflicht dazu besteht nicht – wer seinen Riester-Vertrag behalten möchte, kann dies tun. Neue Riester-Verträge können nach dem 31. Dezember 2026 allerdings nicht mehr abgeschlossen werden. Ein Übertrag des angesparten Kapitals in das neue Depot ist steuerneutral möglich.
Auszahlungsregeln
Das geförderte Kapital muss ab dem 62. Lebensjahr (frühestens) als lebenslange Rente oder in einem zertifizierten Auszahlplan entnommen werden. Eine Einmalkapitalauszahlung ist auf einen definierten Prozentsatz begrenzt. Bei Tod vor Rentenbeginn fällt das Kapital in den Nachlass; die steuerliche Förderung wird teilweise zurückgefordert.
Was noch offen ist – und warum wir entspannt abwarten
Zum heutigen Zeitpunkt hat noch kein einziger Anbieter ein marktreifes Altersvorsorgedepot-Produkt vorgelegt. Die für die Zertifizierung zuständige Bundeszentralstelle für Altersvorsorge (BZfA) hat noch keine Produkte zugelassen. Es ist realistisch davon auszugehen, dass zum 1. Januar 2027 nur wenige Anbieter startbereit sein werden – und dass die Produktqualität in den ersten Monaten noch sehr unterschiedlich ausfallen dürfte.
Wir als EMPATHY Finanzlösungen werden Angebote erst dann empfehlen, wenn wir sie gründlich geprüft und für unsere Mandantschaft als geeignet bewertet haben. Es gibt keinen Grund zur Eile. Wer heute noch nichts unternimmt, verpasst nichts – wir halten Sie auf dem Laufenden und sprechen das Thema zu gegebener Zeit aktiv mit Ihnen an.